Das Arznei- und Heilmittelrecht ist in vielfachen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt, der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten.Aktuelles: |